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Wohnheime
Menschen mit geistigen Behinderungen erreichen sehr selten
so weitgehende Selbständigkeit, dass sie allein und ohne
Begleitung wohnen können. Wohnungen bereitzustellen und
zu gestalten ist daher eine der wichtigsten Aufgaben der Hilfe
für Menschen mit geistigen Behinderungen.
Zielgruppe:
Erwachsene, für die durch ihre geistige Behinderung
eine Langzeitbetreu-ung notwendig und sinnvoll ist. Dazu gehören
im Einzelfall auch Personen mit Mehrfachbehinderungen und
verschiedenen Verhaltensauffälligkeiten.
Ziel:
Erhaltung, Stabilisierung bzw. schrittweise Erweiterung lebenspraktischer,
sozialer, kognitiver und emotionaler Kompetenzen.
Aufgaben der Mitarbeiter/-nnen:
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Tagesstrukturierung |
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Gemeinsame Zubereitung von Speisen |
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Gestaltung der Freizeit |
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Erarbeitung, Erhaltung oder Erweiterung lebenspraktischer
Fertigkeiten |
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Freizeitgestaltung |
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Beachtung ärztlicher Anweisungen hinsichtlich
einer medikamentösen Behandlung |
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Förderung zur einer größtmöglichen
Selbständigkeit, Selbstbestimmung, Individualität
und Persönlichkeitsbildung. |
Personal:
In den Gruppen arbeiten Mitarbeiter/innen mit folgenden
Qualifikationen:
Sozialpädagogen/innen, Heilerziehungspfleger/innen und
Erzieher/innen sowie vergleichbare Berufsgruppen.
Arbeit mit Eltern und amtlichen Betreuer/-nnen
Zum Grundverständnis gehört es, Eltern und amtliche
Betreuer/-nnen
soweit wie möglich In die Arbeit einzubeziehen.
Förderplan und Dokumentation
Für jeden zu Betreuenden wird ein spezieller Förderplan
erstellt, der die individuellen Voraussetzungen und Ziele
berücksichtigt. Gleichzeitig werden besondere Ereignisse
dokumentiert, um den Bewohnern, den El-tern und gesetzlichen
Betreuer/-nnen die pädagogische Arbeit transparent zu
machen.
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