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Hedwig-Haus
Im Hedwig-Haus wohnen 6 Erwachsene im Bereich des teilverselbständigten Wohnens. In dieser Wohnform leben geistig und / oder mehrfach behinderte Männer und Frauen, die wegen ihrer Behinderung (noch) auf Hilfen zur Lebensführung angewiesen sind, aber die Vollversorgung des Wohnheims nicht mehr benötigen. Sie sind fähig zu weitgehend selbstbestimmtem Leben. Alle Bewohner des Christophorus-Hauses arbeiten in einer Werkstatt für behinderte Menschen in Hannover.
Das Ausmaß der Begleitung wird kontinuierlich an den individuellen Hilfebedarf und die Fähigkeit zur Selbständigkeit angepasst.
Ein weiterer Schritt für die Bewohner dieser Wohnform könnte, bei einer erfolgreichen Förderung, der Übergang vom Leben im Trainingswohnbereich zum eigenständigen Leben in einer selbstangemieteten Wohnung im Rahmen des „Ambulant Betreuten Wohnens“ sein.
Zielgruppe -Aufnahmevoraussetzungen
Im Trainingswohnbereich werden geistig behinderte Menschen aufgenommen, die bereits grundlegende lebenspraktische Fertigkeiten besitzen, bzw. das Potential haben, dies in kürzester Zeit zu erlangen.
Diese Fertigkeiten beinhalten z.B.:
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Aufstehen ohne Fremdhilfe am Morgen, incl. notwendiger Körperhygiene |
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Zubereitung des Frühstücks |
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Zurücklegung des Arbeitsweges |
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weitestgehend selbständige Freizeitgestaltung |
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Aufrechterhaltung sozialer Kontakte |
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verantwortungsvoller Umgang mit verordneten Medikamenten
(selbständige Einnahme der Medikamente) |
Vorausgesetzt wird, dass jeder Bewohner einer regelmäßigen Arbeit nachgeht (z.B. Werkstatt für Behinderte oder freier Arbeitsmarkt).
Ausschlusskriterien
Nicht aufgenommen werden Menschen mit einer geistigen Behinderung, die einer vollstationären Wohnheimbetreuung bedürfen, d.h. bei denen eine intensive pädagogische als auch pflegerische Anleitung und Betreuung notwendig ist.
Personal
Um eine kontinuierliche Förderplanung zu gewährleisten, sind heilpädagogisch - erzieherische Berufsgruppen und weitere vergleichbare Berufsgruppen sowie Erziehungshelfer/innen in dieser Wohnform tätig.
Betreuungszeiten
Die direkte Betreuungszeit ist überwiegend an den Anwesenheitszeiten der Bewohner ausgerichtet, wobei vorausgesetzt wird, dass die Bewohner keiner „Rund-um-die-Uhr“ Betreuung bedürfen und in der Lage sind, zu telefonieren.
Außerdem orientiert sich die Betreuung an den pädagogischen Zielsetzungen.
Betreuungsinhalte
Neben kleineren handwerklichen und hauswirtschaftlichen Hilfestellungen im Haushalt geht es in erster Linie um persönliche Beratung und Begleitung wie z.B.:
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Hilfestellung und Beratung im Lebenspraktischen Bereich, |
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z.B. im Bereich Ordnung und Sauberkeit, Einkauf, Kochen,
Wäscheversorgung etc. |
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Allgemeine Lebensberatung, Hilfen zur Alltagsbewältigung
und Strukturierung |
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Unterstützung bei schriftlichen Angelegenheiten
und Behördengängen |
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Unterstützung und Regelung bei finanziellen Angelegenheiten
(Haushaltsplanung, Kontoführung usw.) |
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Hilfen zur Integration in die Gemeinde, Freizeitgestaltung,
Planung von Urlaubsmaßnahmen |
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Partnerschaftsberatung |
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Gesundheitsfürsorge (Kontakt zu Ärzten,
Aufforderung zu Routineuntersuchungen) |
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etc. |
Arbeit mit Eltern und amtlichen Betreuer/-nnen
Zum Grundverständnis gehört es, Eltern und amtliche Betreuer/-nnen soweit wie möglich In die Arbeit einzubeziehen.
Förderplan und Dokumentation
Für jeden zu Betreuenden wird ein spezieller Förderplan erstellt, der die individuellen Voraussetzungen und Ziele berücksichtigt. Gleichzeitig werden besondere Ereignisse dokumentiert, um den Bewohnern, den Eltern und gesetzlichen Betreuer/-nnen die pädagogische Arbeit transparent zu machen.
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