Beirat
Mitwirkung des Heimbeirats
Durch das Heimgesetz (HeimG) wird unseren behinderten volljährigen
Bewohnern/innen, ein Mitwirkungsrecht in Angelegenheiten
unserer Einrichtung garantiert.
Der Heimbeirat ist die Interessenvertretung für die
BewohnerInnen unserer Einrichtung. Durch ihn wirken die
BewohnerInnen in Angelegenheiten unseres Alltags wie Aufenthaltsbedingungen,
Heimordnung, Verpflegung und Freizeitgestaltung mit. Das
Mitwirkungsrecht betrifft aber auch Maßnahmen, die
der Sicherung der Qualität der Leistungen des Heimträgers
dienen, sowie die Vereinbarungen, die der Heimträger
mit den Pflegekassen und den Sozialhilfeträgern über
die einzelnen Leistungen des Heims, deren Qualität
und Preis trifft.
Die gesetzlichen Grundlagen sind im Heimgesetz (HeimG) sowie
in der Verordnung über die Mitwirkung der Heimbewohner
in Angelegenheiten des Heimbetriebs (HeimMitwirkungsV) festgelegt.
Aufgaben des Heimbeirats sind u.a.
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Entgegennahme von Anregungen und Beschwerden von BewohnerInnen
und erforderlichenfalls Hinwirkung auf auf ihre Erledigung
durch Verhandlungen mit der Leitung oder in besonderen
Fällen mit dem Träger de Einrichtung |
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Förderung der Eingliederung der BewohnerInnen
in dem Heim |
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Mitwirkungsrecht bei Entscheidungen zu Änderung
der Heimverträge für BewohnerInnen und der
Heimordnung |
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Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen |
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Planung oder Durchführung von Veranstaltungen,
Alltags- und Freizeitgestaltung, Unterkunft, Betreuung
und Verpflegung, |
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Bestellung eines Wahlausschusses vor Ablauf der Amtszeit,
Durchführung von Bewohnerversammlungen und Abgabe
von Tätigkeitsberichten, |
| • |
Mitwirkung bei Maßnahmen zur Förderung
einer angemessenen Qualität der Betreuung |
| • |
etc. |
Bildung und Zusammensetzung des Heimbeirats
Der Heimbeirat wird von unseren BewohnerInnen in regelmäßigen
Abständen gewählt. Die Amtszeit des Heimbeirats
beträgt vier Jahre.
Zur Unterstützung der Arbeit unseres Heimbeirats wurde
ein Angehörigen-Betreuerbeirat gebildet. Er soll den
Heimbeirat bei seiner Arbeit beraten und unterstützen.
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